Skip to content

Impressum

Angaben gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag

Kapitän Alfred W. Behrendt Schiffahrt- und Industrieservice GmbH & Co.KG
Geschäftsführer: Sönke Dethloff
Antwerpenstrasse 1a
21129 Hamburg
Deutschland

Vertreten durch: Geschäftsführer: Sönke Dethloff

Kontakt:
Telefon: +49-40-767301-0
Fax: +49-40-7664681
E-Mail:

Umsatzsteuernummer: DE 118595543

Haftungsausschluss

Haftung für Links:
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Haftung für Inhalt:
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach § 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Allgemeine Verpackungsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen
Verpackungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verpackungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verpackungsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vertraglich geschuldete Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3. Unsere Allgemeinen Verpackungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs.1 BGB.
1.4. Unsere Allgemeinen Verpackungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

2. Vertragsschluss - ADSp - Hamburger Lagerungsbedingungen
2.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend.
2.2. Sollten im Zusammenhang mit Verpackungsaufträgen speditionelle Dienstleistungen und/oder Transportaufträge für den Auftraggeber zu erledigen sein, so gelten hierfür die ADSp, neuester Fassung. Wir sind berechtigt, diese im Namen / Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers an eine Spedition weiterzugeben.Die Spedition arbeitet ausschließlich auf Basis der ADSp, neuester Fassung.
2.3. Sollten im Zusammenhang mit Verpackungsaufträgen Einlagerungen für den Auftraggeber durchgeführt werden, so gelten hierfür die ADSp, neuester Fassung.

3. Umfang und Inhalt der Leistungen
3.1. Für den Umfang und den Inhalt der von uns zu erbringenden Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Preise
4.1. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn sich bei der Abwicklung des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen - insbesondere aufgrund von gesetzlichen Regelungen oder unvorhersehbaren, erschwerten Arbeitsbedingungen, die wir nicht zu vertreten haben - eintreten. Dies gilt auch, sofern im Betrieb des Kunden zusätzliche Stillstandskosten des von uns eingesetzten Personals anfallen.

5. Verpflichtungen des Auftraggebers
5.1. Die ordnungsgemäße Erfüllung des Verpackungsauftrages setzt voraus, dass das zu verpackende Gut in einem für die Durchführung des Verpackungsauftrages bereiten und geeigneten Zustand uns rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart, sind besonders korrosionsanfällige Teile gesäubert und mit geeigneten Kontaktkorrosionsschutzmitteln behandelt zu übergeben. Ferner ist Voraussetzung, dass der Auftaggeber uns die zutreffenden Gewichtsangaben und sonstigen besonderen Eigenschaften des Gutes bis spätestens zur Anlieferung schriftlich bekannt gegeben hat. Hierzu gehören insbesondere Angaben über den Schwerpunkt und für Kranarbeiten die Bekanntgabe der Anschlagpunkte. Gefahrgüter sind mit allen notwendigen Angaben schriftlich zu deklarieren.
5.2. Auf eine etwa zusätzliche notwendige und besondere Behandlung des zu verpackenden Gutes hat uns der Auftraggeber schriftlich hinzuweisen. So sind wir beispielsweise zu informieren, für welche Güter wegen besonderer Korrosiosgefährdung Dichtverpackungen unter Zugabe von Trockenmitteln oder andere Korrosionsschutzverfahren zu erfolgen haben.
5.3. Der Auftraggeber hat uns weiterhin schriftlich auf besondere Risiken hinzuweisen, wie sie sich aus den Anforderungen des jeweiligen Transportweges, von Lade- und Transportmitteln (z.B. Bulk Carrier), sowie bei einer eventuell vorgesehenen Nachlagerung auch hinsichtlich allgemeiner Umweltbelastungen ergeben.
5.4. Für die Übersetzung von Kollilisten in Fremdsprachen ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 5.5. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Verpackung in unserem Betrieb. Der rechtzeitige An- und Abtransport der Güter obliegt dem Auftraggeber. Soweit ein Verpackungsauftrag außerhalb unseres Betriebes durchzuführen ist, hat der Auftraggeber ausreichenden Platz, Energie und die erforderlichen Hebezeuge einschließlich des notwendigen Bedienungspersonals für eine zügige und fachgerechte Durchführung des Verpackungsauftrages unentgeltlich bereitzustellen. Die mögliche Arbeitszeit und Verpackungsart ist abzuklären.
5.6. Die zur Markierung erforderlichen Angaben sind uns schriftlich rechtzeitig vor Durchführung der Verpackung zu übermitteln.
5.7. Für ausreichende Versicherung der zu verpackenden Güter (z.B. Transport-, Lager-, Feuerversicherung) hat der Auftraggeber, unbeschadet unserer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 10.10, zu sorgen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen entsprechend den Vorgaben der Auftragsbestätigung zu leisten. Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungserhalt -netto Kasse - fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Leistungszeiten - Lieferverzug
7.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist für die Leistungszeit unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
7.2. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischer Fragen voraus.
7.3. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages und die Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) bleiben vorbehalten.
7.4. Alle Ereignisse höherer Gewalt, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, wie z.B. unvorhergesehene Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, nicht rechtzeitige Belieferung mit den erforderlichen Verpackungsmaterialien trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Bestellung, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Auftraggeber Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Auftrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Leistungsverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
7.6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Leistungsverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt [Besteht hierfür Versicherungsschutz? Wenn ja, evtl. Beschränkung wie unter Ziffer 10].

7.7. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Leistungsverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflcht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt [Besteht hierfür Versicherungsschutz? Wenn ja, evtl. Beschränkung wie unter Ziffer 10].
7.8. Im Übrigen haften wir im Fall des Leistungsverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % unseres Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % unseres Lieferwertes.
7.9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
7.10. Verzögert sich der vereinbarte Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen etwa anfallende Mehrkosten zu seinen Lasten.

8. Gefahrenübergang
Soweit nichts anderes vereinbart, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung ab Verladung Ausgangsfahrzeug auf den Auftraggeber über, spätestens jedoch dann, wenn er das verpackte Gut entgegennimmt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen unseren Verpackungsmaterialien bis zum Eingang der Zahlungen vor, die zwischen dem Auftraggeber und uns aufgrund der zwischen uns bestehenden Geschäftsverbindung bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstanden waren. Sofern zwischen dem Auftraggeber und uns ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo. Gleiches gilt, soweit ein Saldo nicht anerkannt wird, sondern ein “kausaler” Saldo gezogen wird, etwa deswegen, weil der Auftraggeber in Insolvenz oder in Liquidation gerät.
9.2. Dies gilt auch, soweit zwischen uns und dem Auftraggeber das Scheck-Wechsel-Verfahren praktiziert wird; unter dieser Voraussetzung gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Gutschrift des Wechsels.

10. Sachmängelhaftung
10.1. Besteht die vereinbarte Verpackungsleistung bei fabrikneuen Verpackungsgegenständen auch in der Anbringung eines ausreichenden, dem Stand der Technik entsprechenden Korrosionsschutzes, so ist die Verpackungsleistung vertragsgemäß beschaffen, wenn der Korrosionsschutz für die Dauer des vereinbarten Konservierungszeitraumes, gerechnet ab Verpackungsdatum, anhält. Für Korrosionsfälle nach Ablauf des vereinbarten Konservierungszeitraumes haften wir nicht. Bei gebrauchten Verpackungsgegenständen ist die Haftung für Korrosionsschäden ausgeschlossen.
10.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Entgegennahme des verpackten Gutes am Ablieferungsort die Verpackung auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen. Soweit diese Untersuchung Mängel erkennen lässt, ist der Auftraggeber zur Wahrung seiner Mängelansprüche verpflichtet, eine schriftliche Rüge auszusprechen und uns Gelegenheit zur Tatbestandsaufnahme zu geben.
10.3. Sofern ein Sachmangel vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder einer Neuverpackung vorzunehmen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Zur Durchführung der uns treffenden Nacherfüllungspflicht hat uns der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
10.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgänigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
10.5. Voraussetzung jeder Sachmängelhaftung ist der Nachweis, dass der gerügte Mangel auf einer Pflichtverletzung unsererseits beruht, die ihre Ursache vor Gefahrenübergang hat. Dies gilt insbesondere bei sog. “Schlittenverpackungen” ohne Kiste und auch insoweit, als bei einer konservierenden Verpackung diese aus Gründen zollrechtlicher Inspektion geöffnet oder beschädigt wurde.
10.6. 1.Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2.Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf die Haftung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. 3.Die Deckungssumme für Sachschäden beträgt EURO 300.000,- je Schadenereignis, maximal EURO 600.000,- je Versicherungsjahr. 4.Vermögensschäden sind nach näherer Maßgabe des Versicherungsschutzes mitversichert. 5.Detailinformationen stellen wir auf Anforderung zur Verfügung. 6.Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (z.B. durch Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschlüsse), so haften wir mit eigenen Ersatzleistungen; in diesem Falle ist unsere Haftung auf vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertagspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf die Haftung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt; Ziffer 10.6. Sätze 3 bis 6 gelten entsprechend.
10.8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10.9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
10.10. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme (Entgegennahme) des verpackten Gutes durch den Auftraggeber.
10.11. Dem Auftraggeber steht es frei, wegen des besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Wir werden uns hierum bemühen, können jedoch angesichts der Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Gewähr übernehmen. Soweit wir in der Lage sind, eine weitergehende Versicherung zugunsten des Auftraggebers abzuschließen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.

11. Haftung
11.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
11.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.3. Hinsichtlich der Haftung wegen der Erledigung speditioneller Dienstleistungen und/oder Transportaufträgen wird auf Ziffer 2.2. verwiesen, Bei der Vornahme von Einlagerungen für den Auftraggeber wird auf Ziffer 2.3. verwiesen.

12. Gerichtsstand - Sonstiges
12.1. Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig; wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Auftraggeber auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen. Satz 1 gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
12.2. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist für alle sich aus dem Vertrag ergebender Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Auftraggebers, unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Satz 1 gilt nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

Unsere AGB´s finden Sie hier zum Download: AGB